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t 0041 (0)55 420 3920
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j@zindel-j.ch
www.zindel-j.ch

 

zindel engnineering
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
 
I. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen gelten die nachgenannten Bedingungen, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Sie gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstück befinden, in jedem Falle vor. Alle Beschreibungen, Daten und Abbildungen der aufgeführten Artikel sind unverbindlich. Wir behalten uns Änderungen aus konstruktions- bzw. verkaufstechnischen Gründen vor. Für allfällige Druck- und Übermittlungsfehler kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt insbesondere für daraus resultierende Folgeschäden und -kosten.

II. Lieferung, Annahme
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Liefer- und Leistungsfristenveränderungen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretenden Hindernissen wie zB. Störungen bei der Eigenbelieferung, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc. entbinden den Besteller nicht von seiner Annahmepflicht. Zeigt eine solche Störung für uns unzumutbare Folgen können wir  ganz oder teilweise und in beiden Fällen kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
 
III. Preise
Die Notierungen unserer Offerten und Preislisten sind freibleibend und ohne Verbindlichkeit für uns. Sie können von uns jederzeit ohne vorherige Anzeige geändert werden. Sie verstehen sich exkl. MWST, Fracht, Porto und Verpackung. Schriftliche Offerten behalten bis zum auf der Offerte vermerkten Datum ihre Gültigkeit und sind 30 Tage verbindlich sofern nichts anderes vermerkt ist.

IV. Zahlungsbedingungen
Der Verkauf der Cheminées erfolgt ausschliesslich gegen Barzahlung, Zubehör auch auf Rechnung. Fakturenbeträge sind spätestens 20 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug irgendwelcher Art zahlbar. Checks gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung an als Zahlung. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers, ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Nach Inverzugsetzung sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Mahnspesen in Rechnung zu stellen. Nichteinhalten unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von Lieferverpflichtungen, den Käufer aber nicht von seiner Annahmepflicht. Wir behalten uns eine Kreditprüfung bzw. eine Lieferung gegen Vorauszahlung vor. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind außer unserer Geschäftsführung nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht unserer Firma berechtigt.

V
. Nutzen und Gefahr
Gehen mit dem Versand, d.h. sobald die Ware unser Haus oder jenes des Lieferanten verlässt, an den Käufer über. Die Versicherung der Ware gegen Schäden und Verluste während des Transportes ist Sache des Käufers. Allfällige Beanstandungen sind bei der betreffenden Transportunternehmung vor Übernahme der Ware geltend zu machen.

VI.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.